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Unsere Verantwortung.
Unser Weg.
Unsere Zukunft.

Nach Nachhaltigkeit streben? Für uns nur logisch! Ein Lebens- und Rentenversicherer muss langfristig denken!

Standard Life geht als Renten- und Lebensversicherer extrem langfristige Partnerschaften ein — sowohl mit Kundinnen und Kunden als auch mit Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern. Wir treffen Vereinbarungen, die womöglich erst in 20, 30 oder 40 Jahren eingelöst werden. Die Sorge um die Zukunft ist der Kern unseres Geschäfts und all unserer Bemühungen. Deshalb bemüht sich Standard Life schon seit Jahrzehnten darum, nachhaltig zu handeln. Es liegt in der Natur unserer Arbeit, die Zukunft lebenswert zu gestalten – nicht nur finanziell. Wir werden in Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen unserer Konzernmutter Phoenix unablässig daran arbeiten, uns zu verbessern und unsere Ziele zu erreichen. Das ist nur logisch.

1. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden

Wir begleiten Kundinnen und Kunden in allen Phasen ihres – finanziellen – Lebenszyklus. Darüber hinaus entwickeln wir unser Angebot weiter und behalten ihre Bedürfnisse im Blick. Sonst verlieren wir unsere Relevanz. Wir informieren offen darüber, wie wir die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen – und wie unsere Kundinnen und Kunden selbst ihr Portfolio nachhaltiger machen können.

„Wir haben immer die Frage im Kopf: Was bringt das für unsere Kundinnen und Kunden? Für nachhaltiges Handeln gilt: Das lohnt sich für alle - nicht nur in finanzieller Hinsicht.“Christian Nuschele, Head of Distribution Deutschland und Österreich

2. Wir fördern verantwortungsbewusstes Investieren

Wir richten uns nach den Empfehlungen der Task Force zu klimabezogenen Finanzangaben. Für unsere Investmentportfolios streben wir die Senkung der CO2 Emissionen bis 2050 auf netto null an. Um das zu erreichen, werden wir Investments in Anlagewerte erhöhen, die den Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft fördern. Und wir werden unsere Position als Unternehmen mit bedeutendem Anlagevolumen nutzen, um mit den Firmen, bei denen wir investieren, zusammenzuarbeiten und ihre Anpassung an das Pariser Abkommen zu fördern.

Das hat System: Standard Life legte seinen ersten ethischen Fonds bereits 1994 auf. Nachhaltigkeit spielte auch bei den Asset-Managern Standard Life Investments (SLI) und später abrdn eine wichtige Rolle. 2012 kam der erste Fonds für europäische Unternehmensanleihen hinzu, der nach SRI-Kriterien gemanagt wird. 2017 wurde der erste „Impact Fund“ gestartet, der auf den positiven aktiven Einfluss setzt, den Investoren auf die von ihnen gehaltenen Unternehmen ausüben können. Österreichische Versicherungskundinnen und -kunden können für ihre Versicherungslösungen B-SMART Invest, ParkAllee und Maxxellence Invest aus über zehn nachhaltigen Fonds wählen. Und das Angebot wächst. 

„Unsere Kundinnen und Kunden fragen immer häufiger nach nachhaltigen Investmentmöglichkeiten. Wir sind stolz darauf, dass wir ihnen da schon attraktive Angebote machen können – und wir arbeiten daran, das Angebot konsequent auszubauen.“ Dirk Hürter, Investment Specialist European Investment Team

3. Wir reduzieren unsere Umweltbelastung

Wir streben danach, Treibhausgasauslassungen bis 2025 auf netto null zu reduzieren. Bis 2030 wollen wir in unseren Betrieben komplett auf Einwegkunststoffe verzichten. Wichtiger noch: Wir inspirieren auch unsere Kolleginnen und Kollegen und unsere Lieferantinnen und Lieferanten, Verantwortung zu übernehmen, um ihren CO2-Fußabdruck zu minimieren. Hauptstandorte von Phoenix in Großbritannien werden übrigens schon jetzt zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben.

„Ob Ökostrom, papierloses Büro oder Jobticket für alle Mitarbeiter: Es ist wichtig, die Stellschrauben zu kennen, die wir drehen können – und sie auch zu benutzen.“ Rainer Pfändler, Teamleader Central Services
4. Wir übernehmen soziale Verantwortung

Wir wollen der Arbeitgeber der ersten Wahl sein. In unserem Unternehmen sind Integration und Vielfalt in Bezug auf zum Beispiel Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Behinderungen selbstverständlich. Wir sorgen uns um die psychische und physische Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und wir investieren in Möglichkeiten, die sozialen Wert schaffen. So unterstützt Standard Life seit Gründung in Deutschland im Jahr 1996 verschiedene Hilfseinrichtungen für Kinder an den Unternehmensstandorten Frankfurt – und seit 1999 auch in Graz. Unter anderem wurden das Wiesbadener Kinderhospiz Bärenherz, die Aktion Teddybär der Frankfurter Rettungsdienste und das Frankfurter Clementine Kinderhospital sowie die Kinderkrebshilfe Frankfurt und Wien mit Spenden bedacht.

„Mit Corona erleben wir gerade einen gigantischen Wandel unserer Unternehmenskultur. Umso wichtiger, dass wir uns weiterhin um die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen – und dass wir dabei auch unsere soziale Verantwortung über das Unternehmen hinaus nicht aus den Augen verlieren.“ Carolin Krebs, Teamleader HR Team Deutschland

Die Zukunft ist unsere Verpflichtung

Unternehmen sind heute verpflichtet, nachhaltig zu wirtschaften. Sie richten sich dabei nach den sogenannten ESG-Kriterien. ESG steht für Environment, Social, Governance – also für Umwelt, Soziales, Unternehmensführung.

Abb.: Beispielhafte Übersicht ESG-Kriterien. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Schindler: Nachhaltige Kapitalanlagen - Chancen nachhaltig nutzen; Frankfurt a.M., 2018, S. 20.


Nachhaltigkeit bedeutet demnach, schonend mit Ressourcen umzugehen, bereitwillig gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und die Unternehmensführung ausdrücklich auf Langfristigkeit anzulegen, nicht auf Quartalsdenken auszurichten.

Standard Life ist ein Unternehmen der Phoenix Group. Nachhaltigkeit ist ein zentrales Element unseres Unternehmenszwecks. Und wir setzen uns hohe Ziele: Wir werden den CO2-Ausstoß im operativen Betrieb gruppenweit bis 2025 auf netto null senken. Für unsere Investmentpalette streben wir die Netto-Null bis 2050 an.

Unser Engagement

Unsere Verantwortung. Unser Weg. Unsere Zukunft. (Infoblatt, PDF, 2 MB)
12/2023 ESG-Engagement von Standard Life 2022.

„Wir sind nun stolzer Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortliches Investieren (UN PRI). Dies verdeutlicht die Verpflichtung der Gruppe zur Einbeziehung von ESG-Faktoren bei Investment­entscheidungen und Beteiligungen. Seit Dezember 2020 ist Phoenix der Unterzeichner mit dem größten Anlagevolumen in Großbritannien.“ Andy Briggs, CEO Phoenix Group

Saubere Investmentmotoren für unsere Versicherungslösungen

Standard Life startete bereits 1992 ein „Corporate Governance”-Team, um gute Unternehmensführung in den Firmen zu kontrollieren, an denen Standard Life beteiligt ist. 2001 gründete Standard Life (Investments) sein Team für „Socially Responsible Investing (SRI)“. Es folgten weitere Initiativen wie die Mitgliedschaft im „Carbon Disclosure Project“ 2004, das Firmen und Städte dazu ermuntert, den Umwelteinfluss großer Konzerne nachzuweisen – seit 2002 haben mehr als 6.000 Firmen daran teilgenommen.

2007 unterzeichnete Standard Life die „United Nations Principles for Responsible Investment (UN PRI)“. Seit 2014 stellen wir vierteljährliche ESG-Berichte vor. Im gleichen Jahr führte Standard Life Investments (SLI) auch die verbindliche Anwendung von ESG-Analysen und -Kriterien bei den Asset-Klassen Aktien (2015) und Anleihen (2017) ein. Und auch nach der Fusion von Standard Life Investments (SLI) und Aberdeen Asset Management zu abrdn behält das Thema Nachhaltigkeit seine hohe Bedeutung. Seit 2019 gibt es ein Asset-Klassen-übergreifendes ESG-Investment-Forum. Mehr als 50 ESG-Spezialisten arbeiten mittlerweile für abrdn, dem strategischen Partner von Standard Life im Fondsbereich. Und: abrdn ist laut Test von „Euro am Sonntag“ vom 20. November 2020 Nummer 1 in der Kategorie „Nachhaltigkeit Asset Manager“.

Neben abrdn haben wir zahlreiche weitere Fonds zum Thema Nachhaltigkeit im Programm. Unsere Kundinnen und Kunden können sie frei in unsere Versicherungslösungen ParkAllee, WeitBlick und Maxxellence Invest wählen. Weitere Informationen zu diesen Fonds finden Sie, wenn Sie die Kategorien „ESG Fonds“ und „ESG Impact Fonds“ in unserer Fondsauswahl wählen:

ESG-Filter in der Fondsauswahl

Zur Fondsauswahl


Rasantes Wachstum von nachhaltigen Fonds

Die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten steigt. Auch durch die EU-Regulierung müssen nun Kundinnen und Kunden verstärkt auf das Thema hingewiesen werden. Allerdings gibt es viele verschiedene Nachhaltigkeitskriterien wie zum Beispiel ESG und SRI. Über die unterschiedlichen Ansätze, deren Schwerpunkte und wie Standard Life hier aufgestellt ist, spricht Federica Forest von abrdn mit Börsenmoderator Andreas Franik.

EU-Transparenzverordnung zu nachhaltigen Investments: Neue Regelungen, aber auch interessante Geschäftschancen

Mit Inkrafttreten der EU-Transparenzverordnung am 10. März 2021 sind Finanzdienstleister verpflichtet, nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenzulegen. Welche Maßnahmen zu treffen sind, welche Unterstützung der Fachverband Finanzdienstleister in der WKÖ bietet und wie diese neuen Pflichten als Wettbewerbsvorteil genutzt werden können – darüber spricht Standard Life mit Fachverbandobmann KommR Mag. Hannes Dolzer.

Interview lesen

Die seit Kurzem geltende EU-Verordnung zur Nachhaltigkeit von Investments bringt für Finanzdienstleister einige neue Verpflichtungen. Welche Zielsetzung liegt diesen zugrunde?

Die Europäische Kommission veröffentlichte im März 2018 den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Ziel dieses Aktionsplans ist es, eine Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Erwägungen bei Investitionsentscheidungen und damit nachhaltiges Finanzwesen („Sustainable Finance“) zu fördern. Einer der Hauptbestandteile des Aktionsplans ist die Transparenzverordnung. In der neuen Verordnung geht es im Wesentlichen um Transparenz hinsichtlich Auswirkungen von Veranlagungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – wie dies zum Beispiel bei einem Investment in ein Kohlekraftwerk der Fall wäre – sowie von Nachhaltigkeitsfaktoren auf Investments. So könnte die Veranlagung in ein Kohlekraftwerk durch eine konsequente Energiewende an Wert verlieren.

Die Verordnung regelt u.a. die Kriterien zur Einstufung der Nachhaltigkeit einer Investition. Finanzprodukte sind vom Anbieter in 3 verschiedene Kategorien einzustufen. Konventionelle Produkte sind der Kategorie „Grau“, Produkte mit verpflichtender Nachhaltigkeitsstrategie der Kategorie „Hellgrün“ und Produkte, die messbaren positiven Einfluss auf Nachhaltigkeitsfaktoren nehmen, der Kategorie „Dunkelgrün“ zuzuordnen. Zudem zielt das Gesetz auf Transparenz ab, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlage- und Versicherungsberatung einbezogen werden und inwieweit zu erwartende Auswirkungen dieser Risiken auf die Rendite der Finanzprodukte Gegenstand der Beratung sind – und um Transparenz der Vergütungspolitik in Hinblick auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

 

Welche Auswirkungen hat diese Transparenzverordnung konkret auf Finanzdienstleister?

Die Transparenzverordnung rückt das Thema Nachhaltigkeit in den Fokus. Die Intention dabei ist es, den Umweltschutz, Arbeitnehmer- und Menschenrechte sowie die Bekämpfung der Korruption zu stärken. Dies sind alles Themen, die in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend an Bedeutung gewinnen. Dieser konstante Trend zeigt sich auch bei Investments: Die Veranlagung in nachhaltige Fonds ist in Österreich 2019 im Vergleich zum Vorjahr um beachtlich 49 Prozent auf 29,3 Mrd. Euro gestiegen. Private Anleger investierten im gleichen Zeitraum um 77 Prozent mehr in nachhaltige Geldanlagen.*

Durch die EU-Verordnung wird für Konsumenten deutlich sichtbar, welcher Berater sein Geschäftsmodell nachhaltig ausrichtet. Wer sich auf diesem boomenden Markt gut positioniert, hat somit gute Chancen, seinen wirtschaftlichen Erfolg auszubauen. Über 63 Prozent der Marktteilnehmer gaben bereits in einer Umfrage vom letzten Jahr** an, dass nachhaltige Geldanlagen für das eigene Geschäft in den nächsten 3 Jahren voraussichtlich eine noch wichtigere Rolle spielen werden. Das Thema Nachhaltigkeit ist ein guter Gesprächsanlass und Türöffner für Neugeschäfte.

Zugleich bringen die EU-Regelungen zu den Nachhaltigkeitskriterien Environment/Umwelt, Social/Soziales, Governance/Unternehmensführung – kurz ESG – auch neue Regelungen für Finanzdienstleister mit sich. Diese sind aus meiner Sicht allerdings überschaubar und relativ einfach umzusetzen. Der Fachverband stellt seinen Mitgliedern hier umfassende Unterstützung zur Verfügung.

 

Was müssen Finanzdienstleister tun, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen?

Finanzdienstleister sind verpflichtet, auf ihrer Website Informationen zu den Strategien ihres Unternehmens zur Einbeziehung von ESG-Risiken bei Anlage- oder Versicherungsberatung bekanntzugeben. Darunter werden Risiken verstanden, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können.

Anzugeben ist, ob die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von ESG-Risiken und die erwarteten Folgen für die Entwicklung des Investments in der Beratung berücksichtigt werden. Falls dies nicht der Fall ist, hat eine Begründung zu erfolgen. Grund kann beispielsweise sein, dass wegen der aktuell beschränkten Informationen der Produktanbieter eine Berücksichtigung der ESG-Aspekte nur auf Kundenwusch erfolgt. In letzterem Fall empfiehlt es sich anzuführen, dass mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen wird. Aktuell gibt es keine Verpflichtung, im Beratungsgespräch nachzufragen, ob der Kunde ein Investment wünscht, das ESG-Ziele fördert. Jedoch sind Nachhaltigkeitsfaktoren, die ein Risiko für die Veranlagung darstellen können, selbstverständlich ebenso zu berücksichtigen wie etwa ein Zins-, Währungs- oder Klumpenrisiko.

Zu informieren ist weiters, inwiefern die Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht. So kann etwa ein Finanzberater die Berücksichtigung der ESG-Risiken durch eine höhere Mitarbeitervergütung fördern bzw. ein Produktgeber die Einbeziehung dieser Risiken bei Investitionen Vermittlern höher vergüten. Das Gesetz beinhaltet keine Regelung, wie die Vergütung auszugestalten ist, beinhaltet jedoch ein Verbot von Fehlanreizen

Die veröffentlichten Informationen sind laufend auf ihre Aktualität zu prüfen, Änderungen zu erläutern. Ich empfehle, diesen Check einmal jährlich oder im Anlassfall vorzunehmen – und zu dokumentieren.

In Beratungsprotokollen ist anzugeben, ob Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung einbezogen werden, indem die Angebote am Markt diesbezüglich beobachtet und bei der Produktauswahl geprüft – oder ob ausschließlich vorvertragliche Informationen des Anbieters verwendet werden. Dies dient der vorvertraglichen Transparenz.

Marketingmitteilungen dürfen nicht missverständlich oder im Widerspruch zu den veröffentlichten Informationen stehen.

Es gilt also insgesamt, dass darüber informiert werden soll, was getan wird – und das getan werden soll, worüber informiert wird. Bei Überprüfung durch die zuständige Behörde ist es jedenfalls besser, nicht ganz korrekte als gar keine Informationen vorzulegen. Denn Letzteres ist ein klarer Gesetzesverstoß. Welche Behörde zuständig sein wird, steht allerdings noch nicht fest.

 

Die Verpflichtungen klingen tatsächlich überschaubar. Dennoch bedeuten sie für Finanzdienstleister einen gewissen Aufwand. Wie unterstützt der Fachverband die Berater bei der Umsetzung dieser Maßnahmen?

Die EU-Verordnung betrifft alle Finanzdienstleister mit mehr als 3 Beschäftigten. Dabei ist jeder im Unternehmen Tätige mitzurechnen – so auch ein Geschäftsführer oder Reinigungspersonal. Wir haben für unsere Mitglieder einen Rechtsartikel verfasst, der sämtliche Aspekte genau erläutert. Eine Checkliste führt die Unternehmer über „Ja/Nein-Fragen“ Schritt für Schritt durch die rechtlichen Vorgaben, die zu beachten sind. So bleibt nichts vergessen. Zu den Anforderungen der Offenlegungsverordnung gibt ebenfalls ein Informationsvideo auf der Fachverbandwebsite unter www.wko.at/finanzdienstleister Auskunft.

Um den Finanzdienstleistern die Erfüllung der Informationspflicht zu erleichtern, haben wir darüber hinaus Mustertexte für Informationen auf der Website und auf Beratungsprotokollen erarbeitet, die – wie auch der Fachartikel und die Checkliste – auf unserer Website abzurufen sind. Hier müssen die Unternehmen lediglich überprüfen, was für sie zutrifft, und gegebenenfalls kleine Adaptionen vornehmen. Zudem stellen wir online Best Practice-Beispiele für Texte zur Erfüllung der Transparenzvorschriften zur Verfügung.

 

Welche Folgen sind bei Nichteinhaltung der Regelungen zu erwarten?

Die Verordnung sieht derzeit keine Sanktionen bei Nichteinhaltung vor. Mit einer wettbewerbs- und gewerberechtlichen Beanstandung ist allerdings zu rechnen. Wesentlich ist die Umsetzung der Verordnung auch in Hinblick auf die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD: In den in Ausarbeitung befindlichen Änderungen der delegierten Verordnung zur IDD ist eine Pflicht für Vermittler zu erwarten, ESG-Faktoren im Rahmen der Angemessenheitsprüfung zu berücksichtigen. Insbesondere ist mit der Verpflichtung zu rechnen, Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abzufragen und zu berücksichtigen.

Generell sehe ich die EU-Transparenzverordnung durchaus positiv: Sie leistet einen Beitrag zu mehr Engagement der Finanzbranche in Hinblick auf Nachhaltigkeit, eröffnet neue Geschäftschancen – und die Vorgaben sind in der Praxis relativ einfach umzusetzen. Letztendlich können wir dadurch alle einen Beitrag leisten, dass mit Ressourcen schonender umgegangen, gesellschaftliche Verantwortung stärker wahrgenommen und Unternehmensführung auf Langfristigkeit ausgerichtet wird.

 

 

* Quelle: Forum für nachhaltige Geldanlagen
** Quelle: Fonds professionell, Umfrage vom 5.5.2020

Zur Person:

KommR Mag. HANNES DOLZER

Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister, Wirtschafts­kammer Österreich

Unternehmens­berater, Gewerblicher Vermögensberater und Versicherungs­vermittler, Konzessions­träger eines Wertpapier­dienstleistungs­unternehmens

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Vermögens­beratung und Lebens­versicherungen

© Fachverband Finanzdienstleister, WKÖ


EU-Transparenzverordnung: „Wenn Nachhaltigkeitsrisiken sichtbar sind, dann sind diese in die Beratung mit einzubeziehen wie alle anderen ökonomischen Risiken auch“

Die seit dem 10. März geltende neue EU-Transparenzverordnung hält Finanzmarktteilnehmer beschäftigt. Für Versicherungsvermittler gilt es nun, einige Artikel der Verordnung zu beachten und entsprechende Inhalte auf ihrer Unternehmens-Website zu veröffentlichen. Um welche Artikel es sich genau handelt, warum das Thema Nachhaltigkeit mit der Transparenzverordnung noch lange nicht beendet ist und welche Rolle dabei Tulpenfelder in Holland spielen, erläutert Marco Gietz, Syndikus bei Standard Life Deutschland und Fachanwalt für Steuer- und Versicherungsrecht, im folgenden Interview.

Interview lesen

Herr Gietz, wir unterhalten uns über die EU-Transparenzverordnung, die seit wenigen Tagen gilt. Die Frage, die von vielen Teilnehmern im gemeinsamen Webinar von Standard Life und dem Maklerverband AfW gestellt worden ist und die immer wieder auftaucht, lautet: Müssen Versicherungsvermittler seit dem 10. März das Thema ESG in Beratungsgesprächen mit Kunden aktiv ansprechen?

Marco Gietz:Das ist in der Tat eine Frage, die immer wieder zu hören ist, und darauf gibt es ein (fast) klares „Nein“. Stand jetzt, nach Inkrafttreten der Transparenzverordnung, gibt es noch keine Pflicht, das Thema Nachhaltigkeit jedenfalls in der Form anzusprechen, dass der Vermittler beispielsweise die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden explizit erfragt und sich in der Beratung danach auch richtet. Diese Pflicht wird voraussichtlich in der Zukunft eingeführt werden durch die Änderung der delegierten Verordnung zur Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive), mit der eher im zweiten Quartal 2022 zu rechnen ist. Dann wird es voraussichtlich eine Pflicht geben, entsprechende Nachhaltigkeitspräferenzen zu erfragen und in der Beratung zu berücksichtigen, heißt es.

 

Der Vermittler muss also noch nichts in puncto ESG tun?

Marco Gietz: Was natürlich jetzt bereits gilt, ist: Wenn der Kunde von sich aus Angaben dazu macht und den Vermittler darüber informiert, dass er gerne teilweise, überwiegend oder gar ausschließlich nachhaltige Fonds in seiner Kapitalanlage hätte, dann ist der Vermittler verpflichtet, im Rahmen der Angemessenheitsprüfung dies auch zu berücksichtigen und darf ihm stattdessen nicht einfach ungefragt nicht-nachhaltige Fonds empfehlen.

 

In der Diskussion um die EU-Transparenzverordnung taucht immer wieder dieser Begriff der „Nachhaltigkeitsrisiken" im Unterschied zu Risiken des Investments für die Umwelt auf. Was ist da was?

Marco Gietz:Ein weiterer Punkt, der letztlich eine Selbstverständlichkeit ist, den es aber zu erwähnen gilt, sind die sogenannten „Nachhaltigkeitsrisiken". Dieser Begriff umfasst ökonomische Risiken für das Investment, die aus dem Bereich der Nachhaltigkeit kommen. Es geht also nicht darum, wie sich das Investment auf die Umwelt usw. auswirkt, sondern wie sich Umwelt- oder sonstige Nachhaltigkeitskriterien auf das Investment auswirken. Ob also das Risiko besteht, dass das Investment aufgrund von Umweltereignissen oder gesellschaftlichen Wandlungen im Rahmen der Nachhaltigkeit an Wert verliert? Sollten Sie ausnahmsweise (das wird zugegebenermaßen selten vorkommen) einmal eine Kapitalanlage haben, bei der der Anbieter sagt: „Hier bestehen relevante Risiken für das Investment, wenn das alles so weitergeht", sind Sie natürlich verpflichtet, den Kunden auf diese Risiken hinzuweisen. Das ist letztlich nichts anderes als ein Währungsrisiko, ein Equity-Risiko, ein Klumpenrisiko, ein Zinsrisiko usw.

 

Wie kann ich mir als ein Anleger solch ein Nachhaltigkeitsrisiko vorstellen?

Marco Gietz:Bildlich gesprochen: Sie investieren als Fonds oder als sonstiger Anbieter in ein Tulpenfeld in Holland. Das Tulpenfeld liegt zwei Meter unter dem Meeresspiegel und ist durch einen Deich vor der Nordsee geschützt. Wenn nun die Klimaerwärmung zu einem weiteren Anstieg des Meeresspiegels führt, der gegebenenfalls über den Deich steigt, dann wird dieses Tulpenfeld in Holland überflutet und damit – so nehme ich als Nicht-Florist an – wertlos werden. Dies wäre ein typisches Nachhaltigkeitsrisiko aus dem Bereich der Umweltrisiken.

 

Und der Vermittler müsste dem Kunden in so einem Fall sagen: „Lieber Kunde, überleg' dir gut, ob du das machen willst, weil es da Nachhaltigkeitsrisiken gibt."

Marco Gietz:Genau. Wenn er jetzt beispielsweise explizit ein Investment in ein Tulpenfeld oder aber einen Fonds empfiehlt, der beispielsweise in seinen Risiko-Offenlegungen darauf hinweist: „Lieber Investor, wir investieren hauptsächlich in Tulpenfelder in Holland, und es besteht das und das Risiko", dann müsste der Vermittler seinen Kunden auf diese Risiken hinweisen.

 

Soll also heißen: Die Vermittler müssen das Thema noch nicht aktiv ansprechen. Sie sind aber sehr wohl gehalten, ihre Kunden doch darauf hinzuweisen, gerade wenn es um solche Nachhaltigkeitsrisiken geht.

Marco Gietz:Wenn solche Nachhaltigkeitsrisiken sichtbar sind, dann ist auf diese hinzuweisen, und diese sind genauso in die Beratung mit einzubeziehen wie alle anderen ökonomischen Risiken auch.

 

Wie können die Vermittler die rechtlichen Anforderungen der EU-Transparenzverordnung am besten erfüllen? Da gibt's spezielle Artikel, die für sie relevant sind.

Marco Gietz:Die Vermittler haben Pflichten nach den Artikeln 3 bis 6 der Offenlegungsverordnung zu erfüllen. Und davon sind es die Artikel 3 bis 5, die Veröffentlichungen auf der Website des Unternehmens erfordern. Sollten Sie keine Internetseite haben, dann sind die ganzen Pflichten nach Artikel 3 bis 5 der Verordnung für den Vermittler nicht anwendbar. Es gibt weder eine Pflicht, eine Internetseite zu erstellen, noch, alternativ diese Informationen beispielsweise auf Papier vorzuhalten.

 

… aber wie realistisch ist das denn heutzutage noch?

Marco Gietz:Jedenfalls kam in den Webinaren, die wir gehalten haben, ab und an mal die Frage: „Wie sieht es aus, wenn man keine Internetseite hat?" Das scheint es tatsächlich noch zu geben; ich ahne aber, dass das die absolute Ausnahme sein dürfte.

 

Worum geht es genau in diesen Artikeln 3 bis 6, die im Wesentlichen für die Versicherungsvermittler in Frage kommen?

Marco Gietz:Da betrifft der Artikel 3 den Umgang des Vermittlers mit den schon benannten Nachhaltigkeitsrisiken, wie der Vermittler im Rahmen seiner Beratung darauf eingeht, inwiefern Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen, also tatsächliche Risiken für das Investment existieren. Da wird sich der Vermittler auf die Angaben des Produktanbieters stützen müssen; und das sollte tatsächlich so auch in die Beschreibung seiner Vorgehensweise mit einfließen.

Der Artikel 4 betrifft genau das Umgekehrte. Der spricht nämlich von „nachteiligen Auswirkungen des Investments auf Nachhaltigkeitsfaktoren". Also nicht davon, wie sich die Umwelt und sonstige Nachhaltigkeitsfaktoren auf mein Investment auswirken, sondern wie mein Investment sich auf die Umwelt und die anderen Nachhaltigkeitsfaktoren auswirkt. Hier besteht nicht zwingend die Pflicht, dass diese Faktoren berücksichtigt werden, sondern es gibt den sogenannten „comply or explain"-Ansatz. Man muss also entweder diese Auswirkungen berücksichtigen oder erklären, warum man dies nicht tut. Beispielsweise, weil zurzeit einfach bei vielen Produkten entsprechende Angaben nur sehr rudimentär vorhanden sind.

In Artikel 5 geht es darum, wie die Vergütungspolitik des Vermittlers mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang zu bringen ist. Ob er also erstens selbst eine höhere Provision erhält oder aber zweitens eine höhere Vergütung an seine Mitarbeiter zahlt, wenn nachhaltige oder aber nicht-nachhaltige Produkte vertrieben werden. Hier macht die Verordnung keine Vorgaben, dass oder in welcher Form dies zu berücksichtigen ist, sondern nur, dass diese offenzulegen ist. Aber natürlich ist das Verbot von Fehlanreizen in der Vergütung zu berücksichtigen. Es wird wahrscheinlich problematisch sein, wenn jemand sagt: Ich zahle oder empfange eine höhere Vergütung, wenn ich explizit nicht-nachhaltige Produkte vertreibe ...

 

Und worum geht's dann in dem Artikel 6, für den man keine Webseite braucht?

Marco Gietz:Der Artikel 6 der Offenlegungsverordnung betrifft die vorvertraglichen Informationen, die dem Kunden zu übermitteln sind. Da ist die gleiche Angabe, die man im Rahmen des Artikels 3 macht (nämlich den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung) – die ist dann nochmal in den vorvertraglichen Informationen zu erteilen. Und zum anderen sind letztlich die produktbezogenen vorvertraglichen Informationen, die Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsrisiken etc. haben, zu erteilen. Letzteres ist für den Vermittler dadurch zu handhaben, dass er die vorvertraglichen Informationen des Produktgebers dem Kunden auch aushändigt und sich den Empfang quittieren lässt. Die entsprechenden Auswirkungen auf das Produkt kann der Vermittler ja nicht aus eigener Anschauung wissen, sondern kann und darf sich da auf die Angaben des Produktgebers verlassen.

 

Also, das ist schon einiges, was da auf die Vermittler zukommt mit der Transparenzverordnung ...

Marco Gietz:Es hört sich, wie so häufig, alles schlimmer an, als es letztlich ist. Es sind ein paar Angaben, welche gemacht werden müssen, die der Vermittler aber auch einem Muster entnehmen kann. Die Wirtschaftskammer Österreich beispielsweise hält Musterformulierungen für ihre Mitglieder vor.Insofern hat jeder Vermittler die Chance, sich die Musterformulierungen, die zu diesen Artikeln veröffentlicht worden sind, anzusehen und die für sich passenden herauszusuchen bzw. auf sein Geschäftsmodell anzupassen. Das ist dann tatsächlich gar nicht mehr solch ein großer Aufwand.

 

Welche weiteren ESG-bezogenen Regularien kommen nach der Transparenzverordnung?

Marco Gietz:Da gibt's mehrere Schritte, die noch folgen werden. Das sind zunächst einmal die technischen Regulierungsstandards zur Transparenzverordnung. Darin werden einige der Artikel näher definiert und konkretisiert. Das betrifft im Rahmen der für den Vermittler anwendbaren Artikel im Wesentlichen den Artikel 4 bei den Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Diese technischen Regulierungsstandards werden voraussichtlich zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Da gibt es seit Februar Entwürfe, die müssen noch vom Europäischen Rat, der Kommission und dem Parlament beschlossen und sodann veröffentlicht werden. Es ist aber davon auszugehen, dass diese zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten werden. Hier sollte man sich also nicht zu sehr darauf ausruhen, dass man alle Vorgaben erfüllt hat, sondern man muss zumindest Augen und Ohren offenhalten.

Dann gibt es noch die sogenannte Taxonomieverordnung. Diese unterscheidet sich von der Offenlegungsverordnung im Wesentlichen darin, dass sie konkrete Vorgaben macht, wann etwas nachhaltig ist. Die Offenlegungsverordnung schreibt vor, zu erläutern, wie man als Produktgeber oder als Vermittler mit dem Thema Nachhaltigkeit umgeht. Sie erteilt aber beispielsweise keine Vorgaben, dass ein Produkt nur dann als nachhaltig vertrieben werden darf, wenn es Kriterium 1, 2 oder 3 erfüllt. Solche Vorgaben wird die Taxonomieverordnung gemeinsam mit ihren technischen Regulierungsstandards machen. Die Taxonomieverordnung ist im Wesentlichen für die Produktgeber relevant. Aber natürlich sollte auch der Vermittler ungefähr wissen, was sie denn besagt, damit er nach Inkrafttreten der entsprechenden Standards der Verordnung das auch in seine Beratung aufnehmen kann.

Die Taxonomieverordnung wird mit ihren technischen Regulierungsstandards gestaffelt in Kraft treten, und zwar zunächst für das Nachhaltigkeitsziel des Klimaschutzes, weil das von der EU als das drängendste angesehen wird, zum 1. Januar 2022. Und für die weiteren Umweltkriterien und die anderen Nachhaltigkeitsfaktoren „Soziales“ und „Unternehmensführung“ gestaffelt nach und nach. Die weiteren Umweltziele werden zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und alles Weitere dann später.

 

War‘s das damit …?

Marco Gietz:Was für die Vermittler auch hoch relevant ist, ist die Änderung der delegierten Verordnungen zu IDD / MiFID II. Und zwar ist geplant, dass die IDD, die Vorgaben zur Versicherungsberatung macht, dahingehend geändert wird, dass die Nachhaltigkeit auch in der Beratung eine konkrete Rolle spielt. Dass nämlich der Vermittler verpflichtet sein wird, explizit die Nachhaltigkeitskriterien des Kunden abzufragen und entsprechend in der Beratung im Rahmen der Angemessenheitsprüfung zu berücksichtigen.

Insofern wird es ab dann tatsächlich in der Beratung eine große Rolle spielen, inwieweit die einzelnen Kapitalanlagen nachhaltig sind oder nicht. Bei der Änderung zur delegierten Verordnung IDD warten wir täglich auf einen konkreten Entwurf ... Man kann davon ausgehen, dass diese nicht vor dem zweiten Quartal 2022 in Kraft treten wird.

Das Thema „Nachhaltigkeit“ wird uns noch einige Zeit beschäftigen und in Atem halten. Insofern ist es umso wichtiger, auf dem Laufenden zu bleiben und nicht die Hände in den Schoß zu legen und zu sagen: „Jetzt habe ich meine Veröffentlichungen nach Offenlegungsverordnung in die Wege geleitet; ich habe mit dem Thema nichts mehr zu tun." Spätestens, wenn es in die Beratung Einfluss findet, dann wird es ein ganz wichtiges Thema für die Vermittler sein.

 

Welche Hilfe bietet Standard Life den Vermittlern?

Marco Gietz:Zunächst ist natürlich Standard Life als Produktgeber, als sogenannter Finanzmarktteilnehmer, verpflichtet, nach der Offenlegungsverordnung insbesondere im Interesse der Vermittler auch die vorvertraglichen Informationen bereitzustellen. Das tun wir bei Standard Life sowohl auf unserer Website im Fondsfinder – wo wir für jeden Fonds ein sogenanntes ESG-Factsheet bereitstellen, das die fondsspezifischen vorvertraglichen Informationen beinhaltet – als auch in unserer Angebotssoftware.

Wenn Sie in der Angebotssoftware den Prozess durchlaufen, werden Sie automatisch zu jedem Fonds, den Sie dem Kunden empfehlen, dieses ESG-Factsheet finden. Sie können es herunterladen, gemeinsam mit dem Antrag und den übrigen vorvertraglichen Informationen ausdrucken oder in elektronischer Form abspeichern und dem Kunden übergeben. So können Sie Ihre Pflicht, soweit sie produktbezogene Informationen beinhaltet, sehr komfortabel erfüllen.

Daneben bietet Standard Life auf der Website für Vermittler weitere Hintergrundinfos zum Thema Nachhaltigkeit. Wenn Sie sich als Vermittler einmal www.standardlife.at/esg ansehen, werden Sie dort Hinweise zum Thema Nachhaltigkeit finden, wie Sie diese in Ihren Beratungsprozess, aber auch ansonsten in Ihr Unternehmen integrieren können und insofern gut für die Zukunft gerüstet sind.

 

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Gietz.


Machen Sie Ihr Unternehmen nachhaltiger

Nachhaltig handeln muss nicht unbedingt bedeuten, dass man sich einschränkt oder spart. Viele Unternehmen profitieren davon, sich nachhaltiger aufzustellen. Und die Gesellschaft sowieso. Wir haben hier einige Tipps zusammengetragen, die Sie dabei unterstützen können, Ihr Unternehmen nachhaltiger zu machen – und es noch besser für die Zukunft aufzustellen. Auch wir haben diese Reise erst begonnen — und wir haben beschlossen, diesen Weg mit offenen Augen zu gehen. 

Sehen Sie sich in Ihrem Unternehmen um

Oft findet sich im Arbeitsumfeld großes Potenzial für nachhaltiges Handeln: Prüfen Sie zum Beispiel ihre Einkaufsliste. Erfüllen Milch, Kaffee, Tee oder Druckerpapier die Anforderungen? Und: schaffen Sie es vielleicht, die Abfallmenge zu verkleinern?

Wählen Sie nachhaltige Anbieter

Strom, Internet, Bankleistungen: Achten Sie bei der Wahl von Dienstleistungen darauf, dass Sie mit Unternehmen arbeiten, die sich der Nachhaltigkeit verpflichtet haben.

Sparen Sie Energie

Zum Beispiel indem Sie auf LED-Beleuchtung setzen oder indem Sie Ihre Computer ausschalten, wenn sie nicht benutzt werden.

Sprechen Sie über Ihre Ideen und Erfolge

Fortschritte für die Umwelt und das soziale Miteinander erzielen wir nur gemeinsam. Tauschen Sie sich mit Ihren Mitarbeitern, Lieferanten, Partnern und Kunden zu diesen Themen aus.

Gehen Sie online

Ihr Geschäft ist die Beratung. Da ist der direkte Kontakt von Mensch zu Mensch oft wichtig. Aber Corona hat gezeigt: Viele Termine lassen sich auch sehr gut online umsetzen. Nutzen Sie die Möglichkeit zu Online-Kontakten – und lassen Sie das Auto auch mal stehen.

Fahren Sie energiesparend

Sollten Sie über ein oder mehrere Firmenfahrzeuge verfügen: Prüfen Sie, ob Sie nicht teilweise oder ganz auf Elektrofahrzeuge umsteigen können. So machen Sie beim CO2-Fußabdruck gleich einen großen Sprung in die richtige Richtung.

Informationen nach der Offenlegungsverordnung

Artikel 3 Offenlegungsverordnung

Der Umgang mit Nachhaltigkeitskriterien in unseren Investitionsentscheidungen

Unsere „Environment, Social, Governance (ESG)”-Ziele

Bei Standard Life glauben wir, dass wir im Sinne unserer Kunden handeln, wenn wir in unserem Investmentprozess ESG-Kriterien berücksichtigen. Deshalb ist die Förderung verantwortungsbewusster Investments eines unserer sechs wichtigen Nachhaltigkeitsversprechen. Sie steht im Mittelpunkt unseres Bestrebens, für unsere Kundinnen und Kunden verbesserte Ergebnisse zu erzielen und ihnen einen Mehrwert zu bieten. Unsere sechs Nachhaltigkeitsversprechen auf einen Blick:

Wir erzielen gute Ergebnisse für unsere Kundinnen und Kunden

Wir richten unseren Fokus auf Produktinnovationen, finanzielle Bildung und digitale Lösungen, um für unsere Kundinnen und Kunden zu einer sicheren finanziellen Zukunft beizutragen.

Wir fördern verantwortungsbewusste Investments

Wir wollen einen entscheidenden Beitrag leisten zur CO2-Reduktion der Kapitalmärkte und zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen, CO2-armen Wirtschaft. Dazu verpflichten wir uns, ESG-Aspekte in unseren Anlageentscheidungsprozess einzubeziehen. Das Ziel: Wir wollen bis 2050 CO2-neutral sein – und das (am Pariser Abkommen orientierte und wissenschaftlich fundierte) Reduktionsziel von 1,5° C erreichen.

Wir reduzieren unsere Auswirkungen auf die Umwelt

Wir verpflichten uns, unsere negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und gute Umweltpraktiken zu fördern. Wir wollen auf betrieblicher Ebene bis 2025 CO2-neutral sein.

Wir investieren in unsere Mitarbeiterschaft und unsere Unternehmenskultur

Wir verpflichten uns, das Zugehörigkeitsgefühl aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern, eine wirklich vielfältige Mitarbeiterstruktur zu schaffen und unsere Arbeitsweise an die Bedürfnisse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzupassen.

Wir unterstützen unser gesellschaftliches Umfeld

Wir verpflichten uns, drängende gesellschaftliche Themen anzugehen, indem wir unsere Programme für gesellschaftliches Engagement ausbauen.

Wir etablieren eine ethisch korrekte Zusammenarbeit mit unserer Lieferkette

Wir verpflichten uns, mit unseren Lieferanten im Hinblick auf wichtige ökologische und gesellschaftliche Themen, die unsere Lieferkette betreffen, zusammenzuarbeiten.

Wie berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsaspekte bei unseren Investmententscheidungen?

Bei Standard Life übernehmen externe Asset-Manager die gesamte Anlageverwaltung in Bezug auf unser With-Profit- und Rentenversicherungsgeschäft sowie in Bezug auf unser Unternehmensvermögen. Sie sind für die tägliche Anlageverwaltung verantwortlich. Standard Life gibt ihnen die Anforderungen und Erwartungen vor, die wir an die Fondsziele auch bezüglich Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien haben. Informationen darüber, wie Nachhaltigkeit in die Verwaltung der speziell von Ihnen gewählten fondsgebundenen Anlageoption einfließt, können Sie dem entsprechenden ESG-Factsheet entnehmen.

Wir achten auf ESG-Integration

ESG-Integration ist ein Ansatz, der die Auswirkungen von ESG-Risiken und -Themen auf Unternehmen und deren Performance identifiziert und quantifiziert. Bei Standard Life glauben wir, dass wir im Sinne unserer Kunden handeln, wenn wir in unserem Investmentprozess ESG-Kriterien berücksichtigen. Für unsere Asset-Manager bedeutet das: Sie müssen die von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortliches Investieren (United Nations Principles of Responsible Investment – UN PRI) unterzeichnet haben. Außerdem müssen sie

über die notwendigen Ressourcen und operativen Strukturen verfügen, um ESG-Überlegungen in ihre Anlage- und Entscheidungsprozesse einbeziehen zu können. ESG-Faktoren werden auch in unseren Anlagerahmenbedingungen berücksichtigt, etwa bei der Gestaltung der Anlagestrategien und -praxis sowie bei der laufenden Überprüfung und Berichterstattung.

Wir berücksichtigen ESG-Risiken

Mit jedem Investment sind Risiken verbunden, die in Investmententscheidungen einfließen. Das Kriterium Risiko bietet die Möglichkeit, die Unsicherheit zu messen, mit der ein Investment die Rendite erzielt, die ein Anleger möglicherweise erwarten würde. Risiken können von vielen Faktoren ausgehen, zum Beispiel von wirtschaftlichen, politischen, marktbezogenen oder eben ESG-Faktoren. Allgemein sind „ESG-Risiken“ oder „Nachhaltigkeitsrisiken“ Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten sich negativ auf den Wert des Investments auswirken könnte. Konkret können sie sich zum Beispiel auf den Klimawandel, auf Umweltmanagementpraktiken, Menschenrechtsfragen oder Vorgehensweisen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption beziehen.

Wir definieren Ausschlusskriterien

Unsere aktuellen Portfolios schließen Streumunition, Antipersonenminen und andere kontroverse Waffen aus. Mit der Weiterentwicklung unserer Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit werden sich auch unsere Ausschlusskriterien weiterentwickeln. Alle Vorschläge für künftige Ausschlüsse unterliegen standardmäßigen Kontrollverfahren und werden auf Basis unserer Verantwortlichkeiten bewertet.

Wir nutzen Aufsicht und Due Diligence

Die Beobachtung und das Management der ESG-Chancen und -Risiken liegt bei unseren Asset-Managern. Sie sind Bestandteil ihres Prozesses und sollen sicherstellen, dass verantwortungsbewusste Investmententscheidungen getroffen werden. Standard Life verfügt allerdings über einen Kontrollrahmen zur Überwachung der Asset-Management-Aktivitäten. Dieser beinhaltet eine jährliche Due-Diligence-Prüfung, um zu bewerten, wie verantwortungsbewusste Investmentprozesse erreicht werden.

Bei unseren aktuellen Asset Managern führen wir eine jährliche ESG-Due-Diligence-Prüfung durch, um zu bewerten, wie verantwortungsbewusst sie investieren. Bestandteil des Bewertungsprozesses ist die genaue Überprüfung aller Prozesse, mit denen sie verantwortungsbewusste Investments sicherstellen. Zudem beteiligen wir uns an der Planung und Umsetzung ihrer verantwortungsbewussten Investments.

Alle potenziellen Asset-Manager werden von uns einer sorgfältigen ersten Due-Diligence-Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entsprechen und für die Verwaltung von Fonds geeignet sind. Dabei bewerten wir ihre Investmentprozesse, ihre Jahresberichte und ihre Geschäftsstruktur. Darüber hinaus prüfen wir, ob sie die Bestimmungen der Aufsichtsbehörden und Branchengremien, einschließlich der von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortliches Investieren, einhalten.

Standard Life verlangt regelmäßige Berichte über die Aktivitäten der externen Asset-Manager. Wenn sich aus der Überprüfung und aus Berichten ein unzureichendes Verhalten unserer Asset-Manager in Bezug auf verantwortungsbewusste Investments ergibt, fließt dies in unseren Prozess zur Asset-Manager-Auswahl sowie in unseren Due-Diligence-Prozess ein. Wenn die Asset-Manager, die eigenverantwortlich Entscheidungen für uns treffen, unseren Standards für verantwortungsbewusste Investments nicht gerecht werden, suchen wir zunächst proaktiv das Gespräch, um schnelle Verbesserungen anzustreben. Sollte dies nicht zu Verbesserungen führen, beenden wir die Zusammenarbeit.

Die verschiedenen Aspekte unseres ESG-Due-Diligence-Prozesses auf einen Blick

  • Integration von ESG-Faktoren in den Investmentprozess
  • Mitgliedschaft in globalen Foren und Investorengruppen
  • Stewardship-Politik, das heißt aktive Einflussnahme auf Unternehmen, in die investiert wird einschließlich Wahrnehmung von Vertretungsstimmrechten auf Hauptversammlungen („Proxy Voting“)
  • Unternehmensführung, laufende Beobachtung und Berichterstattung
  • Bewusstsein für die (aufsichts-)rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Mitarbeiterkompetenz und Unternehmenskultur

Wir gehen davon aus, dass sich unser Ansatz einhergehend mit Veränderungen im geschäftlichen beziehungsweise wirtschaftlichen Umfeld weiterentwickeln wird.

Artikel 4 Offenlegungsverordnung

Als Unternehmen mit langfristigen Vermögenswerten sind wir bei Standard Life Versicherung als Teil des Phoenix Konzerns bestrebt, für unsere Versicherungsnehmer und Aktionäre verantwortungsbewusst zu investieren. Wir verpflichten uns, ESG-Aspekte (Environmental/Social and Governance) in unseren Investmententscheidungsprozess einzubeziehen. Wir wollen einen entscheidenden Beitrag leisten zur CO2-Reduktion der Kapitalmärkte und zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen, CO2-armen Wirtschaft. Als Teil der Phoenix Group hält sich Standard Life International an die entwickelte Investmentphilosophie und den aufgestellten Investmentprozess.  
 

Unsere Fokusbereiche

STRATEGIE UND STEUERUNG

Wir arbeiten mit unseren führenden Asset-Management-Partnern zusammen, um den Erwartungen unserer Kundinnen und Kunden sowie anderer Anspruchsgruppen gerecht zu werden. Im Aktionärs- und Versicherungsnehmerbereich erhöhen wir im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen unser Investment in Vermögenswerte, die zu einer nachhaltigen Welt beitragen.

2020 haben wir die von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortliches Investieren („UN PRI“) unterzeichnet. Dies verdeutlicht die Verpflichtung der Gruppe zur Einbeziehung von ESG-Faktoren bei Investmententscheidungen und Beteiligungen. Die UN PRI stellen die weltweit führende Investoreninitiative für verantwortliches Investieren dar. Ziel der Initiative ist es, die Bedeutung von ESG-Faktoren in Bezug auf Investments zu verstehen und ihr internationales Netzwerk von Unterzeichnern aus dem Investorenbereich bei der Einbeziehung dieser Faktoren in ihre Investment- und Beteiligungsentscheidungen zu unterstützen.

Die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung unserer Philosophie für verantwortliches Investieren wird von unserem Investment Committee oder auch Investmentausschuss gesteuert. Unsere Investmentphilosophie wird mindestens einmal jährlich oder bei Bedarf auch häufiger aktualisiert. Um sicherzustellen, dass das verantwortliche Investieren mit der erforderlichen Aufmerksamkeit behandelt wird, gibt es ein separates Managementgremium, das ESG-bezogene Risiken und Chancen über alle Portfolios hinweg überprüft. Diese Arbeitsgruppe berichtet an den Investmentausschuss und den Nachhaltigkeitsausschuss auf Konzernebene (Group Board Sustainability Committee).

 

INTEGRIERTES ESG-MANAGEMENT

Die Berücksichtigung von ESG-Faktoren in unseren Investmentprozessen wird von uns kontinuierlich überprüft und verbessert. Dazu beziehen wir die besten Datenanalysen und Fähigkeiten ein, die uns bei diesem Prozess unterstützen.

Wir arbeiten mit einem Netzwerk von Asset-Management-Partnern zusammen, die alle die UN PRI sowie den britischen Stewardship Code, der Verhaltensregeln für institutionelle Anleger beinhaltet, unterzeichnet haben. Eine anfängliche Due-Diligence-Überprüfung (im Folgenden die Kriterien) sowie die laufende Überwachung sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Vermögenswerte im Einklang mit der Philosophie und den Erwartungen der Gruppe verwaltet werden. Alle unsere Asset-Management-Partner müssen unseren Ansatz für verantwortliches Investieren umsetzen und ESG-Überlegungen in ihre Investmentprozesse einbeziehen.

Wir verfügen über ein erfahrenes Team, das speziell für die Bewertung von Asset-Managern zuständig ist. Wir arbeiten mit externen Beratern zusammen, die uns dabei unterstützen, die Prozesse für verantwortliches Investieren bei unseren Asset-Management-Partnern auszuwählen und zu überwachen. Wir beabsichtigen, diese Aktivitäten selbst fortzuführen und weiter zu vertiefen.

Im Rahmen der Bewertung stellen wir förmliche Anfragen, um die notwendigen Informationen sammeln zu können. Wir prüfen nicht nur die Richtlinien und Rahmenbedingungen der Asset-Management-Partner, sondern bewerten auch die Faktoren, die deren Umsetzung beeinflussen. Anschließend werden die Ergebnisse unseren Steuerungsgremien vorgelegt. Partner, die unsere Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden aufgefordert, innerhalb vereinbarter Fristen entsprechende Verbesserungen vorzunehmen, andernfalls kann es zu einer Beendigung oder Kündigung des Mandats kommen.

 

STEWARDSHIP-AKTIVITÄTEN

Sogenannte Stewardship-Aktivitäten, also die aktive Einflussnahme auf Unternehmen, in die wir investieren, sind entscheidend, um unsere Ziele zu erreichen und unserer Verpflichtung zur CO2-Neutralität nachzukommen. Als Unternehmen mit einem großen Investmentvolumen sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und verfolgen einen „Engagement first“-Ansatz, der bedeutet, dass das Engagement bei uns an erster Stelle steht, mit dem Ziel, unsere Einflussposition zu nutzen, um Veränderungen herbeizuführen. Sollte unser Einfluss allerdings keine Verbesserung der Situation zur Folge haben, werden wir unser Kapital in letzter Konsequenz zurückziehen.

In Bezug auf Fonds und Portfolios, für die wir die Investmentstrategie und -richtlinien festlegen, delegieren wir die Zuständigkeit an unsere Asset-Management-Partner, das heißt, sie sind dafür zuständig, das Engagement der Aktionäre in die Investmentmanagement- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Im Rahmen des Prozesses zur Auswahl unserer Asset-Manager berücksichtigen wir ihre Fähigkeit, in unserem Namen abzustimmen. Diese Verantwortung wird ihnen ebenfalls in dem zwischen ihnen und uns geschlossenen Vertrag offiziell übertragen.

Zu den delegierten Stewardship-Verantwortlichkeiten gehören:

  • Überwachung von Beschlüssen und Sicherstellung, dass die Stimmrechte im Einklang mit den Investmentzielen ausgeübt werden
    • Engagierter Dialog mit Unternehmen, in die sie investieren, und Überwachung dieser Unternehmen in Bezug auf relevante Angelegenheiten
    • Kapitalstruktur
    • Corporate Governance, Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt
    • Bei Bedarf Eskalation von Aktivitäten an die Geschäftsführung der Unternehmen, in die sie investieren
    • Gemeinsame Maßnahmen mit anderen Anlegern und Aktionären, einschließlich Kommunikation mit diesen, wenn sinnvoll und erforderlich.

Stewardship in der Praxis

Unsere Asset-Management-Partner sind bestrebt, stellvertretend für uns unseren Einfluss als bedeutender Investor zu nutzen, um Fortschritte zu erzielen. In Fällen, in denen unsere Standards nicht erfüllt werden, halten wir es als verantwortungsvoller Verwalter des Kapitals unserer Kunden nicht nur für angebracht, unser Kapital zurückzuziehen, dieses Vorgehen steht auch im Einklang mit unserem Ziel, bessere Ergebnisse für unsere Investments sicherzustellen. Folgendes Beispiel aus dem Jahr 2020 zeigt, wie einer unserer Asset-Manager seine Stewardship-Funktion wahrgenommen hat:

Die Boohoo Group plc ist ein Online-Modehändler mit Sitz in Großbritannien. Als Reaktion auf Vorwürfe bezüglich Sklaverei und schlechter Arbeitsbedingungen in Boohoos Lieferkette hat unser Asset-Management-Partner abrdn das Kapital aus unseren verantwortungsvollen Investmentfonds aus diesem Unternehmen zurückkgezogen. Nach mehreren Gesprächen mit der Unternehmensleitung von Boohoo war unser Asset-Manager der Ansicht, dass die Reaktion in Bezug auf Umfang, Pünktlichkeit und Ernsthaftigkeit unzureichend war und hat infolgedessen diese Entscheidung getroffen.

 

DEKARBONISIERUNG UNSERES INVESTMENTPORTFOLIOS

Wir haben uns verpflichtet, unser Investmentportfolio zu dekarbonisieren, also die damit verbundenen CO2-Emissionen zu reduzieren, und bis 2050 treibhausgasneutral zu sein. Um dies zu erreichen, wollen wir aktiv mit Bündnissen, Initiativen und politischen Entscheidungsträgern im Bereich Dekarbonisierung in Dialog treten. Darüber hinaus wollen wir unsere internen Fähigkeiten ausbauen. Dazu erwerben und entwickeln wir Portfolio-Analyse-Tools, die den best-in-class Ansatz verfolgen und sowohl physische als auch übergangsrelevante Risiken berücksichtigen.

Dies steht im Einklang mit dem Ziel, die globale Erwärmung auf nicht mehr als 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu beschränken und entspricht dem Pariser Abkommen und der Verpflichtung der britischen Regierung.

Wir sind uns bewusst, dass bei der Erreichung dieses Ziels viele Faktoren eine Rolle spielen. Unser unmittelbarer Fokus liegt auf unseren Aktien- und liquiden Kreditportfolios.

Weitere Informationen darüber, wie wir verantwortungsbewusste Investments fördern, finden Sie im Phoenix Group Sustainability Report 2020 (in englischer Sprache).

Artikel 5 Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeit steht als wichtige strategische Priorität im Mittelpunkt unseres Geschäfts. Wir richten unsere Leistungsziele an unseren gemeinsamen Zielen als Phoenix Group aus. Unsere Zielvorgaben sind eng mit diesen gemeinsamen Zielen verbunden: Wir wollen eine kundenorientierte, zweckgerichtete Unternehmensgruppe sein, welche von vielfältigen und fähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt wird, die alle durch gemeinsame Werte verbunden sind.

Bonussystem, Vergütungsstrategie und Best Practice sind etabliert und werden regelmäßig von einem Vergütungsgremium, dem Remuneration Committee, in Bezug auf von der Geschäftsleitung genehmigte Richtlinien überprüft. Die Vergütung muss entsprechend wettbewerbsfähig sein, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, zu binden und zu gewinnen.

Die Leistungskennzahlen unseres jährlichen Incentive-Plans (Annual Incentive Plan) basieren auf der Erreichung strategischer (inklusive nachhaltigkeitsbezogener), persönlicher und geschäftlicher Leistungsziele. Darüber hinaus bieten wir langfristige Incentive-Pläne über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren für Führungskräfte auf Geschäfts- und Konzernleitungsebene. Dies trägt dazu dabei, dass wir den „besten Arbeitsplatz bieten, den unsere Kolleginnen und Kollegen je hatten“, was für das Erreichen unseres Nachhaltigkeitsziels von zentraler Bedeutung ist.

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Ihr 1. Schritt zur nachhaltigen Beratung

Ab 2. August 2022 wird die Abfrage sogenannter Nachhaltigkeits­präferenzen in der Anlageberatung verpflichtend werden. Unsere dreiteilige Webinarreihe führt Sie kompakt und vertriebsorientiert wie ein roter Faden durch die neuen Anforderungen. Hier finden Sie Teil 1.

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Ihr 2. Schritt zur nachhaltigen Beratung

Ab 2. August 2022 wird die Abfrage sogenannter Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung verpflichtend werden. Hier ist die 2. Aufzeichnung unserer dreiteiligen Webinarreihe. Bleiben Sie dran!


Bleiben Sie in Sachen ESG auf dem Laufenden

Online-Seminaraufnahme: Die EU-Transparenzverordnung – Herausforderungen meistern und Chancen nutzen

Laut „Forum Nachhaltige Geldanlagen“ wurden im Jahr 2019 hierzulande bereits 30,1 Milliarden Euro in nachhaltigen Geldanlagen verwaltet – Tendenz steigend. Rückenwind erhält dieser Trend mittlerweile auch durch rechtliche Vorgaben – allen voran durch die EU, deren Aktionsplan das Thema Nachhaltigkeit fest im Finanzmarkt verankern will.

Mit Inkrafttreten der EU-Transparenzverordnung am 10. März 2021 müssen nicht nur Finanzdienstleister nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch auf Sie als Vermittlerinnen und Vermittler kommen rechtliche Anforderungen zu. Welche dies sind, erfahren Sie in unserer Online-Seminaraufnahme von KommRMag. Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister in der WKÖ, sowie von den Standard Life-Referenten Christian Nuschele, Head of Sales and Marketing, und Marco Gietz, Legal Counsel

Die EU Transparenzverordnung (Präsentation, PDF, 3 MB)
03/2021 Herausforderungen meistern und Chancen nutzen

Hier finden Sie wertvolle Unterstützung für Ihren Beratungsprozess

Kunden gut zu beraten ist Ehrensache. Aber es gibt auch regulatorische Vorgaben für die Beratung – gerade ab dem 02.08. für den ESG-Bereich. Wir haben deshalb für Sie Informationen zusammengestellt, die es Ihnen erleichtern, an ESG-Investments interessierte Kunden professionell abzuholen. In unserer Angebotssoftware finden Sie unseren ESG Fragebogen, mit dem Sie einfach und schnell die Nachhaltigkeitspräferenz des Kunden erheben können. Unser Beratungsprotokoll hat darüber hinaus ein Update bekommen – Sie können frei formulieren und Gesprächsinhalte bei dem Feld „Nachhaltigkeitspräferenz“ einfügen. Bei der Investmentauswahl ist natürlich auch Nachhaltigkeit ein Thema, aus diesem Grund wurde in der Angebotssoftware ebenfalls unser ESG Fragebogen mit sämtlichen Erläuterungen integriert und soll Ihnen die Fondsauswahl zum Thema ESG erleichtern. Außerdem haben wir Ihnen ein Toolkit zum Download zusammengestellt, in dem Sie Rat und Hilfe zu fast allen Aspekten rund um die Beratung von ESG-Investments finden.

Beispielhafter ESG-Fragebogen Den vollständigen Fragebogen finden Sie in unserer Angebotssoftware!


Unsere Online-Seminar-Aufzeichnung zur nachhaltigen Beratung

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Ihr 1. Schritt zur nachhaltigen Beratung


Ab 2. August 2022 soll EU-weit die Abfrage sogenannter Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung verpflichtend werden. Zu diesem Prozess sorgt unsere dreiteilige Webinar-Reihe für Orientierung.

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Ihr 2. Schritt zur nachhaltigen Beratung

Ab 2. August 2022 wird die Abfrage sogenannter Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung verpflichtend werden. Hier ist die 2. Aufzeichnung unserer dreiteiligen Webinarreihe. Bleiben Sie dran!

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Ihr 3. Schritt zur nachhaltigen Beratung

Ab 2. August 2022 wird die Abfrage sogenannter Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung verpflichtend werden. Hier ist die 3. Aufzeichnung unserer dreiteiligen Webinarreihe. Bleiben Sie dran!

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Wichtige Fragen und Antworten rund um Nachhaltigkeit (Einseiter, PDF, 235 KB)
07/2022 Ziele und Strategien von Standard Life und der Phoenix Group

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