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09.10.2023

B-SMART Invest und Maxxellence Invest können dank AVB-Optimierungen noch mehr überzeugen

Standard Life hat die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) für dieB-SMART Invest und Maxxellence Invest optimiert. Hierdurch wird punktuell neuer Mehrwert für Ihre Kundinnen und Kunden generiert. Zudem werden Sie gezielter in Ihrer Beratung unterstützt, weil damit klare und gut vermittelbare Vorteile verbunden sind.

Befristete Beitragsfreistellung erweitert

Die befristete Beitragsfreistellung bei B-SMART InvestundMaxxellence Invest wurden von bisher 12 auf nun 36 Monate verlängert.

  • Vorteil für den Kunden: Bei finanziellen Engpässen können Beiträge ohne Probleme pausiert werden. Bei Wiederaufnahme entfällt zudem für Zusatzversicherungen (z.B. eine BU) eine erneute Gesundheitsprüfung. So bleibt im Fall der Fälle der wertvolle Versicherungsschutz über einen längeren Zeitraum erhalten.

Flexiblere Teilauszahlungen

Die Mindestgrenze für Teilauszahlungen bei B-SMART Investund Maxxellence Invest, wurde auf 500 Euro gesenkt. Das gilt übrigens auch für das Produkt ParkAllee.

  • Vorteil für den Kunden: Eine noch flexiblere Handhabung des Vertragsvermögens ist nun möglich.

Vereinfachter Nachweis bei Krebserkrankungen

Ein einfacherer Nachweisprozess wurde eingeführt, um schneller Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krebserkrankungen zu ermöglichen.

  • Vorteil für den Kunden: Ein Prozess mit weniger Aufwand. Hierdurch können sich Kunden in den ersten 15 Monaten auf ihren Genesungsprozess bzw. darauf konzentrieren, notwendige Informationen zu sammeln, um sich Leistungen zur BU auch danach zu sichern.

Anpassung der BU-Versicherungsdauer

Die BU-Versicherung bietet nun eine Verlängerungsoption, falls sich die Regelaltersgrenze in der österreichischen Pensionsversicherung um mindestens 12 Monate erhöht.

  • Vorteil für den Kunden: Die Versicherungsdauer passt sich automatisch neuen Regelaltersgrenzen an, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bitte beachten Sie: Der Beitrag kann sich durch die Verlängerung allerdings erhöhen, bei gleichbleibender BU-Rente.

Neue Teilzeitklausel in der BU-Versicherung

Eine vorübergehende Teilzeittätigkeit, die aufgrund nicht medizinischer Gründe wie Elternzeit, Pflege eines Angehörigen oder Kurzarbeit entsteht, wird nun bei der BU-Prüfung als Vollzeittätigkeit betrachtet.

  • Vorteil für den Kunden: Auch bei einer temporären Reduzierung der Arbeitszeit wird die ursprünglich versicherte Rentenhöhe in voller Höhe ausgezahlt. Dies gewährleistet eine größere finanzielle Sicherheit für Kundinnen und Kunden bzw. deren Familien.

Nutzen Sie ab sofort diese optimierten Vertragsbedingungen und aufgeführten Vorteile, um Ihre Kundinnen und Kunden noch gezielter zu beraten. Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

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