Was hat sich durch die Coronakrise für die Pensionsvorsorge verändert?
Die Coronakrise 2020 verstärkt einen Trend, der sich schon in den letzten Jahren deutlich abgezeichnet hat: Jährlich sinken die Beiträge der Erwerbstätigen in die Pensionsversicherung. Im Gegenzug steigt der – aus Steuereinnahmen lukrierte – Bundeszuschuss zur Finanzierung der Pensionen. Der tatsächliche Bundeszuschuss betrug in Österreich 2018 bereits über 20 Mrd. Euro. Dennoch wurde als Wahlzuckerl für 2020 eine Pensionserhöhung von 1,8 bis 3,6 Prozent beschlossen. Insbesondere Kurzarbeit und die steigende Arbeitslosigkeit aufgrund des Corona-bedingten Konjunktureinbruchs verschärfen die Lage zusätzlich. Denn für alle Betroffenen werden Pensionsversicherungsbeiträge in Höhe des vollen Entgelts geleistet. So ist zu erwarten, dass die durch das Arbeitsmarktservice geleisteten Pensionsversicherungsbeiträge – unter Einrechnung der Kurzarbeitsbeihilfen – 2020 auf weit über 4 Mrd. Euro ansteigen werden. 2008 machte dieser Beitrag noch 0,73 Mrd. Euro aus. Schlechte Jobaussichten für ältere Arbeitnehmer werden zudem voraussichtlich zu vorgezogenen Alterspensionsantritten führen.
Der Druck auf die längst überfällige Pensionsreform steigt durch die Coronakrise somit enorm. Die Zahlen zeigen deutlich, dass das Sozialversicherungssystem keinesfalls die Qualität einer Vollkaskoversicherung bietet, sondern bestenfalls eine Art Teilkaskoversicherung sein kann. Zum Erhalt der gewohnten Lebensqualität im Alter ist private Vorsorge damit unverzichtbar geworden. Hierfür sind professionelle Berater gefragt, die für ihre Kunden ein flexibles Konzept zur Ruhestandsplanung entwickeln und sie bei der Umsetzung begleiten.
Corona hat die Digitalisierung vorangetrieben – inwiefern ist die Ruhestandsplanung davon betroffen?
Der Trend zu Abschlüssen von Sachversicherungen wie etwa KFZ- oder Haushaltsversicherungen über Internet hat durch Corona sicherlich starken Rückenwind erhalten. Ruhestandsplanung ist jedoch äußerst komplex – und deutlich mehr als die Berechnung der Pensionslücke, die jeder über Internet-Tools mit den Informationen aus seinem Pensionskontoauszug auch ohne Beratung vornehmen kann. Bei der Ruhestandsplanung geht es um die Definition von Lebenszielen und um finanzielle Lebensplanung, damit diese Ziele erreicht werden können. Dazu gehört Kapitalaufbau – mit Investments, die flexible Möglichkeiten zur Anpassung an geänderte Lebensumstände bieten – ebenso wie die Sicherstellung einer angemessenen Rente für die gesamte Lebensdauer. Es geht darum, Risiken abzusichern – im Sinne eines Ablaufmanagements bei Fondspolizzen oder in Hinblick auf etwaigen Pflegebedarf. Und es gilt, Steuervorteile zu nutzen. Für die Erarbeitung eines dementsprechend gesamtheitlichen Finanzkonzeptes braucht es definitiv einen erfahrenen Finanzberater. Das ist individuelle Beratung mit echtem Mehrwert.
Wie kann Bewusstsein für die Notwendigkeit einer professionellen Ruhestandsplanung geschaffen werden? Gerade jetzt sind die finanziellen Mittel bei vielen Menschen durchaus knapp...
Kunden sollten die Fakten hinsichtlich ihrer zu erwartenden staatlichen Pension kennen, um eine klare Entscheidungsgrundlage für ihre Finanzplanung zu haben. Die mittels Pensionskontoauszug errechnete Pensionslücke wirkt auf den ersten Blick oft gar nicht so groß. Allerdings sind hier Kaufkraftverluste aufgrund von Inflation und zukünftige Pensionsreformen nicht berücksichtigt. Zudem liegt der Berechnung die Annahme zugrunde, dass das Einkommen bis zur Pension gleich hoch bleibt. Ein Kürzertreten zum Beispiel aufgrund gesundheitlicher Probleme, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder ein Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter sind nicht einkalkuliert und können die Pensionslücke erheblich vergrößern.
Wie kann mit möglichst wenig Kapitaleinsatz eine möglichst hohe Zusatzpension erzielt werden?
Am Mut zum Investment führt kein Weg vorbei. Denn es ist damit zu rechnen, dass die Niedrigzinsphase durch die Coronakrise prolongiert wird – und dass damit Erträge aus klassischen Sparformen weiterhin unter der Inflationsrate liegen, somit negative Realrenditen abwerfen. Fondsgebundene Lebensversicherungen bieten in diesem Marktumfeld ganz klare Vorteile und die Chance zu einer weitgehenden Risikoabsicherung. Wichtig ist es, Kunden vor Augen zu führen, dass krisenbedingte Performanceeinbrüche bei Investmentfonds immer wieder möglich sind – jedoch bei langfristigen Veranlagungen Verluste durch professionelles Krisenmanagement eines Investmentfondsmanager abgemildert werden können. Ganz wesentlich für eine Risikominderung ist auch ein konsequentes Ablaufmanagement, mit dem das Fondsguthaben des Versicherungsnehmers bis zum Beginn der Pension Schritt für Schritt aus risikoreicheren Fonds mit höheren Ertragschancen in Fonds mit geringerem Risiko umgeschichtet werden.
Eine enorme Bedeutung im Falle von Kursverlusten hat der Cost-Average-Effekt: Bei einer langfristigen und regelmäßigen Einzahlung gleich hoher Beträge in eine fondsgebundene Lebensversicherung werden Kursschwankungen gedämpft. Denn in Zeiten niedriger Kurse wird mehr bzw. bei höheren Kursen weniger in die entsprechenden Aktien oder Anleihen investiert. Langfristig bringt dieser Cost-Average-Effekt damit einen beachtlichen Mehrertrag. Dieser Effekt wird beispielsweise mittels der Fondsrechner auf www.fondsweb.at anschaulich nachvollziehbar. Mit diesen Rechnern kann die Entwicklung von Anlagen in Fonds auf Basis historischer Werte im Kundengespräch quasi „live“ simuliert werden.
Steuervorteile spielen allerdings langfristig eine Hauptrolle bei der Entwicklung der Anlagegewinne!
Welche spezifischen Steuervorteile können bei fondsgebundenen Lebensversicherungen genutzt werden?
Einer der wichtigsten Hebel bei Investments ist tatsächlich die steuerliche Optimierung: Während bei Veranlagungen auf einem Bankdepot 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer anfallen, sind bei Veranlagungen in einem Versicherungsmantel – einmalig und gleich zu Beginn – nur 4 Prozent der Anlagesumme zu versteuern. Sämtliche erzielte Anlagegewinne sind – sofern steuerliche Bindungsfristen eingehalten werden – gänzlich steuerfrei. Durch die signifikant geringere Kapitalbesteuerung bei fondsgebundenen Lebensversicherungen kann die Rentenbezugsdauer gegenüber Investments in Wertpapierdepots ganz deutlich verlängert werden.
Da fondsgebundene Lebensversicherungen in ihrem Portfolio Investmentfonds beinhalten, die Aktien halten, bieten sie einen zusätzlichen Nutzen: Kunden profitieren auch von den Dividenden, die in der Regel unabhängig von der Kursentwicklung der Aktien ausgeschüttet werden. Ebenfalls diese Ausschüttungen tragen – unversteuert – wesentlich zur Wertentwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung bei.
Die Steueroptimierung betrifft sowohl die Anspar- als auch die Entnahmephase – wobei alleine der Effekt der Steuerersparnis in der Ansparphase einen enormen Effekt auf die Anlageergebnisse hat. Auf diese Weise kann mit möglichst wenig Kapitaleinsatz eine möglichst hohe Zusatzpension erzielt werden.
Individuelle Ruhestandsplanung erfordert – wie veranschaulicht – fundierte Kenntnisse sowie Know-how. Sie bietet damit einen Beratermarkt, der definitiv nicht durch einen Ausbau der Digitalisierung ersetzt werden kann.